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    BESTATTER
G. Luhmann oHG
Georg Spich
A. Bauschke
G. Hannow
Herbert Richert
Elise Hoche
Alfred Hunold jun.
Wir über uns
 

ERDBESTATTUNG
 

Die traditionellste Bestattungsform ist die Beisetzung in eine Erdstelle.
Die gesetzlichen Bestimmungen erlauben eine Erdbestattung frühestens 48 Stunden nach Todesfeststellung durch einen Arzt.
Spätestens 10 Tage nach der Todesfeststellung muß die Beerdigung erfolgt sein.
Unabhängig von der Konfessionszugehörigkeit eines Verstorbenen kann auf jedem Friedhof eine Grabstelle erworben werden.
Wir unterscheiden zwischen städtischen und konfessionellen Friedhöfen.
Beide stellen unterschiedliche Grabstellen bereit.


 
Pflegefreie Reihenstellen
Erd-Reihenstellen
Erd-Einzelwahlstellen
Erd-Doppelwahlstellen
Erd-Gartenstellen